Ausbildung zum Privat-Piloten mit beschränkten Rechten (RPPL)

Sinn und Zweck 
Diese Ausbildung dient als erleichterter Einstieg in die Privatfliegerei. Die Privat-Piloten-Lizenz mit beschränkten Rechten (RPPL) stellt die kostengünstigere Variante zur Privat-Piloten-Lizenz (PPL-A) dar und ist mit weniger Zeitaufwand zu erlangen. Die Lizenz mit beschränkten Pilotenrechten gilt als nationale Fluglizenz mit Berechtigung zu Flügen in der Schweiz innerhalb der Lufträume der Klassen E und G. Mit der eingeschränkten Lizenz dürfen ohne entsprechende Erweiterung keine kontrollierten Flugplätze angeflogen werden. 

Voraussetzungen zur Erteilung des Lernausweises
Mindestalter 17 Jahre 
Tauglichkeits-Untersuch durch einen Vertrauensarzt des Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 

Theoretische Ausbildung 
Die theoretische Ausbildung erfolgt nach den Bestimmungen JAR-FCL. Die Lehrpläne und Fächer sind identisch mit denjenigen der theoretischen Ausbildung zum Privat-Piloten (PPL-A) mit Ausnahme des Faches Radiotelefonie, welches ersatzlos wegfällt. Die theoretische Ausbildung verkürzt sich demzufolge erheblich. 

Praktische Ausbildung 
Die praktische Ausbildung ist im Wesentlichen identisch mit der Ausbildung zum Privat-Piloten (PPL-A) nach JAR-FCL. Die Elemente wie Flug nach Instrumenten, Radionavigation, Flüge von und nach kontrollierten Flugplätzen sowie Flüge in den Lufträumen der Klassen D und C entfallen jedoch. Die Ausbildungszeit verkürzt sich entsprechend auf 30 Flugstunden, wovon mindestens 6 Stunden im Alleinflug absolviert werden müssen. In den 6 Stunden Alleinflug müssen mindestens 3 Stunden Ueberlandflug enthalten sein. 

Weiterbildung zum Privat-Piloten (PPL-A) 
Im Sinne einer modularen Ausbildung kann das Theoriemodul Radiotelefonie jederzeit nachgeholt und mit einer entsprechenden Prüfung abgeschlossen werden. Sind die Flüge am Doppelsteuer nach Instrumenten und mit Einbezug der Radionavigation und der Radiotelefonie sowie die nötigen Flüge in den Lufträumen der Klassen D und C nachgeholt und mit einer Prüfung abgeschossen, erlangt der Kandidat die Lizenz zum Privat-Piloten (PPL-A) ohne Einschränkungen.

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