Grundlage
dieses Reglements ist die Vereinbarung mit der Oberzolldirektion Bern. Buttwil
ist ein „Flugplatz mit zugelassenem Verkehr der Kategorie D“ und ist kein
Zollflugplatzmit den damit verbundenen Möglichkeiten.
Das bedeutet:
Über den Flugplatz Buttwil darf nur
Personenverkehr von und nach Schengenstaaten erfolgen. Warenverkehr ist
untersagt.
Das heisst, dass z.B. im Ausland
gewartete oder reparierte schweizerisch verzollte Luftfahrzeuge nicht über
Buttwil in die Schweiz einfliegen dürfen.
Auch Personen mit Visumspflicht müssen
zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen.
Weitere Angaben findet man direkt auf
dem Anmeldeformular.
Ablauf der Zollanmeldung:
Die
Zollanmeldung muss vom Piloten zwingend in elektronischer Form erfolgen.
Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert. Ohne korrekte Anmeldung darf
nicht ein- oder ausgeflogen werden. Der Pilot organisiert sich einen
Internetzugang, wo er das Formular auf unserer Homepage (Link: Zollanmeldung)
ausfüllen und an das C-Büro absenden kann. Im Briefingraum im C-Büro steht
dafür auch ein Computerterminal zur Verfügung.
Nachdem
die Anmeldung ausgefüllt und abgesendet wurde, muss er mit dem C-Büro Buttwil
(während den Betriebszeiten gemäss AIP / LSZU AD INFO, Pkt.7) persönlich
Kontakt aufnehmen +41 (0) 56 675 50 50) und sich vergewissern, dass die
Anmeldung an die Kontrollinstanzen weitergeleitet wurde. Erst mit dieser
Bestätigung gilt die Anmeldung als erfolgt.
Bei
Systemausfällen oder Nichtverfügbarkeit Pilotenseitig kontaktiert der Pilot
persönlich das C-Büro und gibt die Angaben telefonisch durch.
Minimalfristen:
Für
die Anmeldungen gelten die nachfolgenden Minimalfristen, welche mit der
Bestätigung der Anmeldung durch das C-Büro beginnen.
Generell
Ausflug:mind.
1 Stunde vor dem Abflug
Einflug:mind.
2 Stunden vor der Landung
Ausgenommen
Ausflug:
MO bis SO vor 0900 LT bis 1630 LT des Vortages
MO bis SO nach 1700 LTbis 1630 LT des Tages
Einflug:
SA, SO ganztags + MO vor 1000 LTbis 1630 LT am Freitag vorher
Feiertagebis
1630 LT des Arbeitstages vorher
Durchführung von Aus- oder Einflug:
Vorzeitige
Ausflüge sind nicht erlaubt.
Nach vorzeitiger Landung muss in der
Nähe des Luftfahrzeugs oder im Restaurant die angegebene Landezeit
abgewartet werden. Gepäck muss im Luftfahrzeug verbleiben. Das C-Büro muss
über den Aufenthaltsort informiert werden.
Erscheinen die Kontrollbehörden bis zur
angegebenen Start- oder Landezeit nicht, ist die Ein- oder Ausreise bewilligt.
Abweichungen der Start- oder Landezeit
von mehr als 30 Minuten sowie Stornierungen von Flügen müssen zwingend
schnellstmöglich dem C-Büro gemeldet werden, welches für die Weiterleitung
per Email oder Telefon verantwortlich ist. Ausserhalb der Öffnungszeiten
des C-Büros sind die Kontrollbehörden durch den Piloten direkt zu
informieren.
Die Gebühr pro
Aus- oder Einflug beträgt zusätzlich zur Landetaxe CHF 20.- und ist entweder im
C-Büro oder per Landetaxencouvert zu bezahlen.