Grundlage dieses Reglements ist die Vereinbarung mit der Oberzolldirektion Bern. Buttwil ist ein „Flugplatz mit zugelassenem Verkehr der Kategorie D“ und ist kein Zollflugplatzmit den damit verbundenen Möglichkeiten. Das bedeutet:
Über den Flugplatz Buttwil darf nur Personenverkehr von und nach Schengenstaaten erfolgen. Warenverkehr ist untersagt.
Das heisst, dass z.B. im Ausland gewartete oder reparierte schweizerisch verzollte Luftfahrzeuge nicht über Buttwil in die Schweiz einfliegen dürfen.
Auch Personen mit Visumspflicht müssen zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen.
Weitere Angaben findet man direkt auf dem Anmeldeformular.
Ablauf der Zollanmeldung:
Die Zollanmeldung muss vom Piloten zwingend in elektronischer Form erfolgen. Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert. Ohne korrekte Anmeldung darf nicht ein- oder ausgeflogen werden. Der Pilot organisiert sich einen Internetzugang, wo er das Formular auf unserer Homepage (Link: Zollanmeldung) ausfüllen und an das C-Büro absenden kann. Im Briefingraum im C-Büro steht dafür auch ein Computerterminal zur Verfügung.
Nachdem die Anmeldung ausgefüllt und abgesendet wurde, muss er mit dem C-Büro Buttwil (während den Betriebszeiten gemäss AIP / LSZU AD INFO, Pkt.7) persönlich Kontakt aufnehmen +41 (0) 56 675 50 50) und sich vergewissern, dass die Anmeldung an die Kontrollinstanzen weitergeleitet wurde. Erst mit dieser Bestätigung gilt die Anmeldung als erfolgt. Ohne diese Bestätigung sind Ein- oder Ausflüge nicht gestattet!
Bei Systemausfällen oder Nichtverfügbarkeit Pilotenseitig kontaktiert der Pilot persönlich das C-Büro und gibt die Angaben telefonisch durch.
Minimalfristen:
Für die Anmeldungen gelten die nachfolgenden Minimalfristen, welche mit der Bestätigung der Anmeldung durch das C-Büro beginnen.
Generell
Ausflug:mind. 1 Stunde vor dem Abflug
Einflug:mind. 2 Stunden vor der Landung
Ausgenommen
Ausflug:
MO bis SO vor 0900 LT bis 1630 LT des Vortages
MO bis SO nach 1700 LTbis 1630 LT des Tages
Einflug:
SA, SO ganztags + MO vor 1000 LTbis 1630 LT am Freitag vorher
Feiertagebis 1630 LT des Arbeitstages vorher
Durchführung von Aus- oder Einflug:
Vorzeitige Ausflüge sind nicht erlaubt.
Nach vorzeitiger Landung muss in der Nähe des Luftfahrzeugs oder im Restaurant die angegebene Landezeit abgewartet werden. Gepäck muss im Luftfahrzeug verbleiben. Das C-Büro muss über den Aufenthaltsort informiert werden.
Erscheinen die Kontrollbehörden bis zur angegebenen Start- oder Landezeit nicht, ist die Ein- oder Ausreise bewilligt.
Abweichungen der Start- oder Landezeit von mehr als 30 Minuten sowie Stornierungen von Flügen müssen zwingend schnellstmöglich dem C-Büro gemeldet werden, welches für die Weiterleitung per Email oder Telefon verantwortlich ist. Ausserhalb der Öffnungszeiten des C-Büros sind die Kontrollbehörden durch den Piloten direkt zu informieren.
Die Gebühr pro Aus- oder Einflug beträgt zusätzlich zur Landetaxe CHF 20.- und ist entweder im C-Büro oder per Landetaxencouvert zu bezahlen.